22. April 2015

Der Weg zur Arbeit während des Lokführerstreiks

Müssen Arbeitnehmer trotz Verkehrsstörungen wegen Streiks pünktlich zur Arbeit erscheinen?


Piloten, Lokführer, Flugbegleiter … Viele Berufsgruppen streikten in den letzten Monaten und können Arbeitnehmern den Weg zur Arbeit damit sehr erschweren.

Derzeit streiken wieder die Lokführer, die der Gewerkschaft GDL angehören. Über 70 % des Personennahverkehrs und Personenfernverkehrs der Deutschen Bahn sind von dem Streik betroffen. Viele Arbeitnehmer müssen nun auf anderem Wege, oft sehr zeitaufwändig zu ihrem Arbeitsort gelangen.

Arbeitgeber müssen es allerdings nicht hinnehmen, dass ihre Arbeitnehmer dann nicht pünktlich zur Arbeit erscheinen und ihnen diese Zeit auch vergüten. Es ist Aufgabe des Arbeitnehmers, seinen Weg zur Arbeit so zu planen, dass sie oder er, auch im Falle einer Verkehrsstörung immer pünktlich zur Arbeit gelangt und seiner Arbeitspflicht nachkommt. Der Arbeitnehmer trägt das sogenannte Wegerisiko.

Es bleibt zu hoffen, dass der aktuelle Streik der GDL-Lokführer alsbald vorbei ist und Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder unbelastet arbeiten können.


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